Wir sind darauf spezialisiert, gemeinnützige Organisationen steuerlich und betriebswirtschaftlich zu beraten. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet kennen wir die Fallstricke, die das Steuerrecht für gemeinnützige Einrichtungen bereit hält und helfen Ihnen, diese zu vermeiden.
Wir beraten
- Stiftungen
- Vereine
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- gemeinnützige Genossenschaften
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und
- andere gemeinnützige Einrichtungen
Gerne erstellen wir Ihnen die Gemeinnützigkeitserklärungen und ggf. notwendigen weiteren Steuererklärungen. Wir sind mit der Rechnungslegung von Vereinen und Stiftungen vertraut und bieten Ihnen die fachgerechte Erstellung Ihres Jahresabschlusses nach den Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer oder Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung entsprechend den Vorgaben der Finanzverwaltung an.
Wir überprüfen Ihre Satzung auf die aktuellen gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen der Finanzverwaltung und beantragen für Ihre neu gegründete Organisation die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, wie Sie für Ihre gemeinnützige Organisation etwaige Steuerzahlungen oder den Verlust der Gemeinnützigkeit vermeiden.
Wir überprüfen Ihre Satzung auf die aktuellen gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen der Finanzverwaltung und beantragen für Ihre neu gegründete Organisation die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, wie Sie für Ihre gemeinnützige Organisation etwaige Steuerzahlungen oder den Verlust der Gemeinnützigkeit vermeiden.